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Meldepflicht

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Meldung von COVID-Verdachtsfällen aus Wien

Ein COVID-Verdachtsfall einer Patientin/eines Patienten mit Wohnsitz in Wien muss an die Wiener Behörden erfolgen.

Meldung von COVID-Verdachts-/Erkrankungsfällen

Arzt-Meldung eines postitiven Antigen-Schnelltest unbedingt erforderlich

Meldung von COVID-Verdachts-/Erkrankungsfällen

COVID-19-Verdachts- bzw. Erkrankungsfälle müssen an die Gesundheitsbehörde gemeldet werden.

K1 als versorgungskritisches Gesundheitspersonal

Beim Personal niedergelassener Ärztinnen und Ärzte handelt es sich häufig um versorgungskritisches Gesundheitspersonal. Sollte daher in einer…

Angabe der Telefonnummer bei Anzeige eines positiven Tests

Die Anzeige eines positiven Antigen-Tests hat binnen 24 Stunden zu erfolgen und muss zumindest den Namen der/des Getesteten, Geschlecht, Geburtsdatum,…

Verdachtsfälle über 1450 melden

Immer wieder hören wir von niedergelassenen Ärzten über Probleme, die Bezirksverwaltungsbehörden telefonisch zu erreichen. Ab sofort können daher…

Informationen zu COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich

COVID-19 Schutzimpfung

Kurzarbeit

Infos zur Beantragung von Kurzarbeit

Ordinationsplakat

Ordinationsplakat

Aktualisiertes Plakat bezüglich der Corona-Schutzmaßnahmen in der Ordination zum Downloaden

Patienteninformation COVID-19 Antigentest

Plakat zum Downloaden

Patienteninformation zum Download/Veröffentlichen in den wichtigsten Sprachen

Patienteninformation zum Download (im Bild klicken)

Maßnahmen in der Ärztekammer

Aufgrund der Situation im Zusammenhang mit Covid-19 dürfen wir Sie zu Ihrer, aber auch zur Sicherheit unserer MitarbeiterInnen, ersuchen, Unterlagen (wie etwa Rasterzeugnisse, Diplomansuchen, Erstmeldeunterlage etc.) vorzugsweise am Postweg an die Ärztekammer für Niederösterreich zu übermitteln. Sollte Ihnen dieser Weg jedoch zu unsicher erscheinen, besteht auch die Möglichkeit, Unterlagen in den Postkasten der Ärztekammer für Niederösterreich, der sich direkt im Eingangsbereich (Wipplingerstraße 2) befindet, einzuwerfen. Der Postkasten ist jederzeit – auch außerhalb unserer Öffnungszeiten – zugänglich und wird täglich geleert.

Falls Sie zu einer persönliche Vorsprache in die Ärztekammer kommen wollen, stehen wir nach Terminvereinbarung natürlich gerne zur Verfügung. In diesem Fall, bitten wir Sie, im Bürogebäude eine FFP-2-Maske zu tragen.

Ärztekammer für NÖ
Körperschaft öffentl. Rechts


A-1010 Wien
Wipplingerstraße 2
Eingang Wipplingerstraße 4

Wir sind für Sie erreichbar:

+43 1 53751 0
+43 1 53751 19
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Mo, Di, Do: 8 – 16 Uhr
Mi: 8 – 18 Uhr
Fr: 8 – 12 Uhr

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