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Ordinationsschließung

Ordinationsschließung

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Weiterarbeiten nach Kontakt mit einem positiven Covid-19-Fall

Die "Empfehlung zum Umgang mit SARS-CoV-2 Kategorie I Kontaktpersonen - bei versorgungskritischem Gesundheits- und Schlüsselpersonal" wurde vom…

Verdienstentgang aufgrund von Ordinationsschließung wegen Absonderung

Die Epidemiegesetz-Berechnungs-Verordnung (BGBl II 329/2020) regelt die Vorgaben zur Berechnung der Höhe der Vergütung des Verdienstentgangs für…

Ordination: Weiterarbeiten nach Kontakt mit einem COVID-Fall

Unter welchen Voraussetzungen Ärztinnen/Ärzte und deren Ordinationspersonal nach einem Kontakt mit einem positiven Fall weiterarbeiten dürfen, wird in…

Vergütung von Verdienstentgang bei Absonderung oder Verkehrsbeschränkung

Ordinationen, die aufgrund eines Absonderungs- oder Verkehrsbeschränkungsbescheides schließen mussten, haben Anspruch auf Erstattung des…

Ordinationsschließungen

Sollte Ihre Ordination aufgrund von Krankheit oder eines Absonderungsbescheides geschlossen sein, ersuchen wir Sie, dies unbedingt an die Abteilung…

Meldung der Ordinationszeiten

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat uns heute mitgeteilt, dass im Falle einer Kürzung der Ordinationszeiten keine Meldung an sie erfolgen…

Informationen zu COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich

COVID-19 Schutzimpfung

Kurzarbeit

Infos zur Beantragung von Kurzarbeit

Ordinationsplakat

Ordinationsplakat

Aktualisiertes Plakat bezüglich der Corona-Schutzmaßnahmen in der Ordination zum Downloaden

Patienteninformation COVID-19 Antigentest

Plakat zum Downloaden

Patienteninformation zum Download/Veröffentlichen in den wichtigsten Sprachen

Patienteninformation zum Download (im Bild klicken)

Maßnahmen in der Ärztekammer

Aufgrund der Situation im Zusammenhang mit Covid-19 dürfen wir Sie zu Ihrer, aber auch zur Sicherheit unserer MitarbeiterInnen, ersuchen, Unterlagen (wie etwa Rasterzeugnisse, Diplomansuchen, Erstmeldeunterlage etc.) vorzugsweise am Postweg an die Ärztekammer für Niederösterreich zu übermitteln. Sollte Ihnen dieser Weg jedoch zu unsicher erscheinen, besteht auch die Möglichkeit, Unterlagen in den Postkasten der Ärztekammer für Niederösterreich, der sich direkt im Eingangsbereich (Wipplingerstraße 2) befindet, einzuwerfen. Der Postkasten ist jederzeit – auch außerhalb unserer Öffnungszeiten – zugänglich und wird täglich geleert.

Falls Sie zu einer persönliche Vorsprache in die Ärztekammer kommen wollen, stehen wir nach Terminvereinbarung natürlich gerne zur Verfügung. In diesem Fall, bitten wir Sie, im Bürogebäude eine FFP-2-Maske zu tragen.

Ärztekammer für NÖ
Körperschaft öffentl. Rechts


A-1010 Wien
Wipplingerstraße 2
Eingang Wipplingerstraße 4

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Mi: 8 – 18 Uhr
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