Inhalt:
Gem. § 8 Führerscheingesetz (FSG) müssen Führerscheinwerber:innen ein ärztliches Gutachten vorlegen, das bestätigt, dass sie zum Lenken von Kraftfahrzeugen geeignet sind.
Dieses Gutachten muss von sachverständigen Ärzt:innen gem. § 34 FSG erstellt werden.
Voraussetzungen für eine Bestellung zur sachverständigen Ärztin/zum sachverständigen Arzt gem. § 34 FSG sind:
- Ärztin / Arzt der Allgemeinmedizin
- Vertrauenswürdigkeit
- Aufrechte Lenkberechtigung der Klasse B
- Absolvierung der Schulung zu sachverständigen Ärztin bzw. zum sachverständigen Arzt gem. § 34 FSG oder Physikatsprüfung
Achtung Wohnsitzärztinnen und Wohnsitzärzte können nicht als sachverständige Ärzt:innen gem. § 34 FSG bestellt werden!