Inhalt:
In diesem Kurs werden alle rechtlichen Veränderungen und Probleme bei der Erstellung der Gutachten besprochen.
Zielgruppe:
Bereits bestellte SV Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin gem. § 34 FSG
ACHTUNG: Alle gemäß § 34 FSG bestellten sachverständigen Ärztinnen und Ärzte haben innerhalb von 3 Jahren bis 5 Jahren ab Bestellung oder Wiederbestellung den Fortbildungskurs im Ausmaß von 4 Stunden zu besuchen, um ihre Befugnis als Sachverständige aufrecht zu erhalten!
Ohne Absolvierung der gesetzlich verpflichtenden Fortbildung ist die Bestellung zur sachverständigen Ärztin / zum sachverständigen Arzt nicht aufrecht zu erhalten und es erfolgt ein behördlicher Widerruf!