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Memorandum of Understanding zu Corona

Ziel: Information zu COVID-19 zu intensivieren und den Einsatz von COVID-19-Therapeutika österreichweit zu optimieren

Das BMSGPK und die ÖÄK haben ein Memorandum of Understanding unterschrieben. Es wird damit das gemeinsame Ziel verfolgt, die Information zu COVID-19 zu intensivieren und den Einsatz von COVID-19-Therapeutika österreichweit zu optimieren:

  • Die ÖÄK wird  eine Informationskampagne zu COVID-19-Therapeutika umsetzen.
  • Niedergelassene Vertragsärzt:innen werden weiterhin über Corona-Impfung und -Therapeutika aufklären. Für den entstehenden Mehraufwand erhalten sie zusätzlich zum im Rahmen der Krankenversicherung abzurechnenden Honoraranspruch EUR 12,-- pro Aufklärungsgespräch vom Bund.
  • Niedergelassene Vertragsärzt:innen können künftig auch symptomlose Corona-Risikopatient:innen auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 testen. Der Kostenersatz beträgt je Testung EUR 25,--. Getestet werden dürfen:
    • Patient:innen, die einer Risikogruppe im Sinne der COVID-19 Risikogruppenverordnung angehören
    • Diabetiker:innen,
    • Personen mit einem BMI von mindestens 30
    • Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben

Mit der Umsetzung der Maßnahmen wird ab 1. September 2022 begonnen.