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3G-Regel in Ordinationen

Rechtliche Stellungnahmen des Bundesministeriums für Arbeit (BMA)

Die Österreichische Ärztekammer hat anlässlich der Kundmachung der COVID-19-Basismaßnahmenverordnung das zuständige Bundesministerium für Arbeit (BMA) um rechtliche Stellungnahmen ersucht, ob Betreiber/innen von Ordinationen bzw. Gruppenpraxen als Arbeitgeber/innen einen 3G-Nachweis für ihre Mitarbeiter/innen vorsehen können.

Nunmehr liegt eine diesbezügliche Bestätigung des BMA vor. Sie finden diese auf unserer Website. Darin heißt es u.a.: "Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht darf der Arbeitgeber zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten wie auch zum Schutz Dritter COVID-19-Schutzmaßnahmen im Betrieb vorschreiben, auch wenn solche in der COVID-19-BMV nicht vorgesehen sind. Diese Maßnahmen müssen notwendig, verhältnismäßig und angemessen sein. [...] Dem entsprechend können Betreiberinnen und Betreiber von Ordinationen bzw. Gruppenpraxen als Arbeitgeber einen 3G-Nachweis (Betreten des Arbeitsortes unter Beachtung der 3G-Regelung) für die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorsehen."

Stellungnahme BMA (pdf) 632 KB
vom 11.3.2022