4. Novelle der 4. COVID-19-Maßnahmen-VO

Am 11.2.2022 erfolgte die Kundmachung der 4. Novelle zur 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung.

Diese enthält im Hinblick auf den ärztlichen Bereich lediglich Änderungen zur Anzahl der erlaubten Besucher/innen pro Tag in bettenführenden Krankenanstalten.

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