Mit 10. Juni 2021 trat die 4. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung in Kraft. Die Novelle enthält weitere Öffnungsschritte in zahlreichen Bereichen, auch verringert sich der Abstand von haushaltsfremden Personen von zwei Metern auf einen Meter. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske wird auf geschlossene Räume beschränkt. Mitarbeiter/innen haben weiterhin den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr zu erbringen. Die Zeitangaben, wie lange die einzelnen Nachweise gültig sind, werden von Monatsangaben auf Tagesangaben umgestellt.
4. Novelle der COVID-19 Öffnungsverordnung
ÖÄK: Kundmachung der 4. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung (pdf) 273 KB
ÖÄK Schreiben vom 4.6.2021