Derzeit läuft eine Abklärung mit dem Ministerium und der Österreichischen Ärztekammer, ob die in der seit Montag, 25.1.2021, geltenden COVID-19-Notmaßnahmenverordnung vorgesehene Testpflicht für Arbeitnehmer und Betreiber mit Kundenkontakt auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Ordinationspersonal gilt. Sobald wir entsprechende Stellungnahmen erhalten haben, werden wir Sie darüber gesondert informieren.