Ausbildungsstätten: Gültigkeitsdauer verlängert

Frist zur verpflichtenden Rezertifizierung wird für die Dauer der COVID-19-Pandemie ausgesetzt.

Laut Ärztegesetz müssen Ausbildungsstellen alle sieben Jahre neu bewilligt werden. Dazu wird spätestens ein Jahr vor Ablauf der Anerkennung in einem Rezertifzierungsverfahren geprüft, ob die Voraussetzungen zur Ausbildungsberechtigung weiterhin gegeben sind. Ab Februar 2022 hätte nun erstmals ein solches Rezertifizierungsverfahren beantragen werden können.

Da aufgrund der Corona-Pandemie die Anzahl der geplanten Eingriffe teilweise drastisch gesunken ist, könnten möglicherweise nur noch eine weitaus geringere Zahl an Ausbildungsstellen bewilligt werden. Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) hat deshalb dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) vorgeschlagen, die Rezertifizierung so lange auszusetzen, bis die Leistungszahlen der Ausbildungsstätten wieder auf einem vorpandemischen Niveau sind. Das BMSGPK ist diesem Vorschlag nachgekommen und die Frist zur verpflichtenden Rezertifizierung wird für die Dauer der COVID-19-Pandemie ausgesetzt.

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