Corona-Schutzimpfung – 4. Stich

Eine vierte Impfung wird nur Risikogruppen empfohlen. Allen anderen Impfwilligen soll ein 4. Stich nicht verwehrt werden.

Vom Nationalen Impfgremium (NIG) wurden Empfehlungen zu den COVID-19-Impfungen, betreffend die Auffrischungsimpfung publiziert (Version 1, Stand 12.4.2022). Eine vierte Impfung wird nur Risikogruppen empfohlen. Also allen Menschen, die älter als 80 Jahre sind, sowie Personen über 65 mit Vorerkrankungen. Diese sollen frühestens vier Monate, idealerweise aber ein halbes Jahr nach dem dritten Stich noch einmal immunisiert werden. Allen anderen Impfwilligen soll ein 4. Stich nicht verwehrt werden. Die Expertinnen und Experten des NIG stellen jedoch fest, dass bei immunkompetenten Personen gemäß ersten Daten eine vierte Impfung nur vorübergehend und kurzfristig zu einer verbesserten Schutzwirkung gegen eine SARS-CoV-2 Infektion bzw. eine COVID-19-Erkrankung führt.

Für die Abrechnung der 4. Auffrischungsimpfung (Covid-19) steht bei allen Krankenversicherungsträgern ab sofort die Position COVA2 mit einem Tarif in Höhe von EUR 20,-- zur Verfügung.

Mit einer allgemeinen Empfehlung für eine vierte Impfung ist voraussichtlich erst vor der nächsten Infektionswelle im Spätsommer/Herbst 2022 zu rechnen.

Dokumentation von Covid-19-Impfungen

Zudem haben wir die aktuellen Infos zu e-Impfpass und Corona-Zertifikaten vorliegen. Die beiliegende Tabelle stellt das Regelwerk dar. Dabei ist insbesondere festzuhalten, dass derzeit (seit 19. April 2022) jede weitere Dosis nach der Drittimpfung - also aktuell auch eine 4. Dosis - als „Dosis 3“ zu dokumentieren ist, damit ein Zertifikat „3 von 3“ erstellt wird. Wir gehen davon aus, dass zu einem späteren Zeitpunkt die 4. Dosis wiederum automatisch umbenannt wird.

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