Der Nationalrat hat am 14. Dezember 2022 beschlossen, die Möglichkeit zur Durchführung von COVID-Impfungen und COVID-Testungen im niedergelassenen Bereich zu den bestehenden Bedingungen um ein halbes Jahr, bis 30. Juni 2023, zu verlängern.
- Die im niedergelassenen Bereich tätigen Vertrags:ärztinnen bzw. Vertragsgruppenpraxen sowie die selbständigen Vertragsambulatorien für Labormedizin sind für die Dauer der durch die WHO ausgerufenen COVID-19-Pandemie vorerst weiterhin berechtigt Tests für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 (COVID-19-Test) durchzuführen.
Die im niedergelassenen Bereich tätigen Ärzt:innen, Gruppenpraxen bzw. Primärversorgungseinheiten sowie die selbständigen Ambulatorien sind vorerst weiterhin berechtigt, Impfungen gegen SARS-CoV-2 mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten und finanzierten Impfstoff auf Rechnung der ÖGK durchzuführen.