COVID-Impfungen und –Testungen im niedergelassenen Bereich bis 30.6.2023 verlängert

Nationalratsbeschluss vom 14. Dezember 2022

Der Nationalrat hat am 14. Dezember 2022 beschlossen, die Möglichkeit zur Durchführung von COVID-Impfungen und COVID-Testungen im niedergelassenen Bereich zu den bestehenden Bedingungen um ein halbes Jahr, bis 30. Juni 2023, zu verlängern. 

  • Die im niedergelassenen Bereich tätigen Vertrags:ärztinnen bzw. Vertragsgruppenpraxen sowie die selbständigen Vertragsambulatorien für Labormedizin sind für die Dauer der durch die WHO ausgerufenen COVID-19-Pandemie vorerst weiterhin berechtigt Tests für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 (COVID-19-Test) durchzuführen.

Die im niedergelassenen Bereich tätigen Ärzt:innen, Gruppenpraxen bzw. Primärversorgungseinheiten sowie die selbständigen Ambulatorien sind vorerst weiterhin berechtigt, Impfungen gegen SARS-CoV-2 mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten und finanzierten Impfstoff auf Rechnung der ÖGK durchzuführen.

ÖÄK Schreiben vom 2.1.2023 (pdf) 143 KB
Kundmachung Änderung der Verordnung betreffend nähere Bestimmungen über die Durchführung von COVID-19-Tests, Änderung der Verordnung betreffend das Honorar für einen Ausdruck aus dem Elektronischen Impfpass bzw. die Ausstellung eines Impfzertifikats sowie Änderung der Verordnung betreffend die Durchführung der Impfung gegen SARS-CoV-2
BGBL 2022 II 508 (pdf) 64 KB
vom 30.12.2022
BGBL 2022 II 509 (pdf) 254 KB
vom 30.12.2022
BGBL 2022 II 510 (pdf) 64 KB
vom 30.12.2022
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