Aufgrund mehrerer Anfragen dürfen wir noch einmal darauf hinweisen, dass für Sie und Ihre Mitarbeiter/innen in den Ordinationen keine wöchentlichen Tests mehr notwendig sind, wenn folgende Vorgaben erfüllt sind:
Ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte
- a) Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als 90 Tage zurückliegen darf, oder
- b) Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
- c) Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
- d) Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf.
Nicht geimpfte Mitarbeiter/innen müssen wöchentlich getestet werden. Testergebnisse müssen alle sieben Tage erneuert werden und sind für die Dauer von sieben Tagen bereitzuhalten.