Im Zeitraum 1.7.2021 bis 30.6.2022 kann im regulären Fall für die Dauer von bis zu 6 Monaten eine Förderung der Kurzarbeit in Anspruch genommen werden. Die Arbeitszeit darf auf bis zu 50% herabgesetzt werden.
Besonders betroffene Unternehmen, das sind solche, die mehr als 50% Umsatzrückgang im 3. Quartal 2020 im Vergleich zum 3. Quartal 2019 zu verzeichnen haben, können statt der oben erwähnten Variante bis 31.12.2021 die Arbeitszeit um bis zu 70% auf 30% herabsetzten und eine entsprechende Förderung erhalten.
Details zu den aktuellen Bedingungen und zur Antragsstellung finden Sie hier: www.ams.at