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Limitierungsbestimmungen bei bundesweiten Trägern

Die COVID-19-bedingt eingeführten/ausgeweiteten Limitierungsbestimmungen werden von SVS und BVAEB wie folgt geändert bzw. beibehalten:

  • SVS: Die Änderungen der Limitierungen bei den Gesprächspositionen sowie der Möglichkeit der additiven Verrechnung der Gesprächspositionen bei der OEK (Telefonordination) traten laut der Vereinbarung mit der SVS mit dem 30.6.2021 außer Kraft und werden nicht verlängert.
  • Bei der BVAEB bleibt bis auf weiteres (längstens bis zur Beendigung des Pilotprojektes am 31.12.2021) die Möglichkeit der zusätzlichen Verrechnung einer TA außerhalb der Limitierungsbestimmungen der Honorarordnung oder einer PS (Bestimmungen laut Honorarordnung) zur OEK (telemedizinischen Ordination) aufrecht.