Wir dürfen Ihnen nachstehende Informationen der Österreichischen Ärztekammer weiterleiten:
"Zu unserer Überraschung sieht der Verordnungsgeber - nach über zwei Jahren Pandemie – nunmehr vor, dass sonstige Orte, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden (meint Ordinationen und Gruppenpraxen) ,,einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COV1D-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen" haben. Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte war über eine geplante, diesbezügliche Verpflichtung vorab nicht informiert und nicht eingebunden.
Das COVID-19-Präventionskonzept hat insbesondere spezifische Hygienemaßnahmen, Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion, Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen, Regelungen zur Steuerung des Personenaufkommens und Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Hygienemaßnahmen zu enthalten (Anlage 2 u. Anlage 3).
Um den administrativen Aufwand in den Ordinationen und Gruppenpraxen in diesem Zusammenhang gering zu halten, hat die Bundeskurie niedergelassene Ärzte ein Muster für ein C0VID-19-Präventionskonzept nach Maßgabe der COVID-19-Basismaßnahmenverordnung erarbeitet, welches in der Anlage übermittelt wird."