Muster COVID-19-Präventionskonzept für Ordinationen und Gruppenpraxen

COVID-19-Beauftragter und ein COV1D-19-Präventionskonzept aufgrund der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung notwendig

Wir dürfen Ihnen nachstehende Informationen der Österreichischen Ärztekammer weiterleiten:

"Zu unserer Überraschung sieht der Verordnungsgeber - nach über zwei Jahren Pandemie – nunmehr vor, dass sonstige Orte, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden (meint Ordinationen und Gruppenpraxen) ,,einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COV1D-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen" haben. Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte war über eine geplante, diesbezügliche Verpflichtung vorab nicht informiert und nicht eingebunden.

Das COVID-19-Präventionskonzept hat insbesondere spezifische Hygienemaßnahmen, Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion, Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen, Regelungen zur Steuerung des Personenaufkommens und Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Hygienemaßnahmen zu enthalten (Anlage 2 u. Anlage 3).

Um den administrativen Aufwand in den Ordinationen und Gruppenpraxen in diesem Zusammenhang gering zu halten, hat die Bundeskurie niedergelassene Ärzte ein Muster für ein C0VID-19-Präventionskonzept nach Maßgabe der COVID-19-Basismaßnahmenverordnung erarbeitet, welches in der Anlage übermittelt wird."

Anlage 2 (pdf) 459 KB
Muster - COVID-19-Präventionskonzept
Anlage 3 (pdf) 112 KB
Informationen für Kontaktpersonen (Stand: 21.3.2022)
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