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Neuer Kollektivvertrag für nicht-ärztliche Ordinationsangestellte per 1.1.2022

Die Kurie der niedergelassenen Ärzte hat folgende Einigung mit der Gewerkschaft der Privatangestellten bezüglich eines neuen Kollektivvertrages für die nicht-ärztlichen Angestellten von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, ärztlichen Gruppenpraxen sowie Primärversorgungseinheiten in Niederösterreich erzielt:

  • Per 1.1.2022 erfolgt eine Anpassung der Istgehälter um 3 Prozent.
  • Die Mindestgehälter werden per 1.1.2022 ebenfalls um 3 Prozent angehoben. Die Gefahrenzulage steigt auf EUR 119,--, die Strahlenschutzzulage auf EUR 169,--.

Link: Kollektivvertrag