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Testung: Klarstellung "neutralisierende Antikörper"

Die ÖÄK informiert, dass sie eine positive, bestätigende Rückmeldung des BMSGPK bezüglich der Frage, ob der Nachweis über neutralisierende Antikörper mittels Antikörpertest von der wöchentlichen betrieblichen Testung gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung befreit. Im Schreiben des BMSGPK heißt es u.a.: "Sofern ein humanmedizinisches Labor bestätigt, dass die verwendeten Testkits die Anforderungen der Präzisierung erfüllen, ist der Antikörpernachweis einem negativen Testergebnis auf SARS-CoV-2 gleichzuhalten und die Personen sind von den betrieblichen Testungen befreit."