Da die Abgabe in den Apotheken jedoch nur mit Suchtgiftvignette erlaubt ist, ist im Falle eines e-Rezepts der Beleg auszudrucken, die Vignette anzubringen und der Beleg zu unterschreiben.
Für Substitutionsdauerverschreibungen verwenden Sie bitte wie bisher die dafür von der ÖGK zur Verfügung gestellten Rezeptformulare. Suchtgiftverschreibungen in der Schmerz- und Substitutionstherapie dürfen noch bis 31. Dezember 2022 auch per E-Mail oder Fax an die Apotheken übermittelt werden.