WFF / Kammerumlage: Einhebung geringer Außenstände für Ärzt:innen der LGA

Unser Mahnwesen beinhaltet Geringfügigkeitsgrenzen von EUR 10 bei Ärztekammerumlagen und EUR 100 bei Wohlfahrtsfondsbeiträgen.

Bleibt ein Betrag unter diesen Grenzen offen, wird er nicht über das laufende Mahnwesen eingehoben. Um diese geringen, offenen Umlagen und Beiträge ohne Mehraufwand für die Ärzt:innen einzuheben, haben wir sämtliche Beitragskonten von Ärzt:innen, die bei der Landesgesundheitsagentur NÖ angestellt sind, dahingehend überprüft. Es wurde festgestellt, dass 160 Konten offene Vorschreibungen aufweisen, die unter diesen Mahngrenzen liegen. Für die Einforderung erhöhen wir die Vorschreibung 11/2024 einmalig um den spezifischen Außenstand. Sollten Ihre Abzüge im Beitragsmonat 11/2024 also geringfügig höher sein als in den vergangenen zehn Monaten, gehören Sie zur betroffenen Gruppe mit Außenstand. 

Bei Fragen ist das Team des Wohlfahrtsfonds unter wff(at)arztnoe.at oder +43 1 53751 7000 gerne für Sie da.