Zugriff auf ELGA nur mit e-card möglich

Covidbezogene Ausnahmeregelung, die den Zugriff auf ELGA ohne e-card-Steckung geregelt hat, mit 31. Dezember 2022 ausgelaufen.

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass die bisherige covidbezogene Ausnahmeregelung, die den Zugriff auf ELGA ohne e-card-Steckung geregelt hat, mit 31. Dezember 2022 ausgelaufen ist.

Seit 1. Jänner 2023 gelten daher die im Gesundheitstelematikgesetz regulär definierten Zugriffsbeschränkungen:

  • für den e-Impfpass: 28 Tage ab der letzten e-Card-Steckung
  • für andere ELGA-Dienste (E-Medikation, e-Befunde): 90 Tage ab der letzten e-Card-Steckung

Der Zugriff auf ELGA-Dienste nur mit Name und SV-Nr. (ohne Stecken der e-card im angegebenen Zeitraum) ist somit nicht mehr möglich. An einer Lösung der dadurch entstehenden Probleme, insbesondere bei der elektronischen Erfassung von Impfungen, wird seitens der Ärztekammer bereits gearbeitet.

Die Abrechnung von Leistungen und die Ausstellung von e-Rezepten sind davon nicht betroffen und weiterhin auch mit der o-card möglich.

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