Kostenloses Kinder-Impfkonzept des Landes NÖ

Die Teilnahme am kostenlosen Kinderimpfkonzept der NÖ Landesregierung ist freiwillig. Information zum Nationalen Impfkonzept 2024.

Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin und FA für Kinder- und Jugendheilkunde

Die Impfungen werden von niedergelassenen Ärzten verabreicht, wenn diese die Beauftragung zum Impfkonzept des Landes NÖ unterschrieben haben.

Fachärzt:innen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe im niedergelassen Bereich können die HPV-Impfung bis zum 21. Lebensjahr kostenlos verabreichen. Voraussetzung ist die Anmeldung zum Impfkonzept (mittels Beauftragung).

Die Ärztinnen und Ärzte stellen ein Rezept aus mit der Aufschrift „Kinderimpfkonzept“ und der Impfstoff ist damit in den öffentlichen Apotheken bzw. Hausapotheken zu beziehen. Die Verabreichung der Impfung erfolgt dann wieder beim ärztlichen Fachpersonal. Sowohl der Impfstoff als auch die Verabreichung der Impfung ist kostenfrei.

Bezug der Impfstoffe:

Die Verschreibung der vom Land Niederösterreich zur Verfügung gestellten Impfstoffe erfolgt auf herkömmlichen Rezeptformularen mit Arztnummer. Als Kostenübernahmestelle (Kassenbezeichnung) ist LN (für Land Niederösterreich) und unterhalb des Impfstoffes der Vermerk „Kinderimpfkonzept“ anzuführen. Mit dem Rezept kann der Impfstoff kostenlos in der Apotheke bezogen werden.

Impfkonzept 2024 Information: „Nationales Impfkonzept 2024“

Ab 1. Jänner 2023:

Mit 1. Jänner 2023 erfolgt die Verrechnung mit einem einheitlichen Impfhonorar von EUR 12,- (+ 3,4 Prozent Ausgleichszulage) pro verabreichter Impfung unabhängig vom Impfstoff. Ab dem Jahr 2024 wird jährlich eine Valorisierung des Impfhonorars gemäß der BVAEB-Valorisierung erfolgen. Die Abrechnung mit dem Land Niederösterreich erfolgt in bewährter Weise.  
EUR 12,- + 3,4 Prozent Ausgleichszulage = EUR 12,41

Abrechnung

Die Abrechnung über getätigte Impfungen erfolgt mittels Exceldatei "Mustervorlage Impfliste"Diese übermitteln Sie an die zuständige Bezirkshauptmannschaft.

Über diesen Link können Sie die Daten sicher (mittels Handysignatur) an die zuständige BH übermitteln.

Wenn Sie beschließen nicht im Zuge des kostenlosen Impfkonzeptes der NÖ Landesregierung zu impfen, kann auch auf andere Ärztinnen und Ärzte verwiesen werden.  Z.B. Amtsärzte (impfen ab dem 6 Lj.) oder andere niedergelassene Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin/Fachärzte, die das Impfkonzept unterschrieben haben.

Link: NÖ Impfärztinnen und Impfärzte, welche am kostenfreien Kinderimpfprogramm teilnehmen

Ab 1. Februar 2023:

Mit 1. Februar 2023 wird das kostenfreie HPV-Impfangebot im Rahmen des kostenfreien Kinderimpfkonzeptes des Landes Niederösterreich auf das vollendete 21. Lebensjahr im Schema 1+1 ausgedehnt.

Es wird dann auch Fachärztinnen und Fachärzten für Gynäkologie und Geburtshilfe möglich sein, als Impfärztinnen bzw. Impfärzte an diesem Programm teilzunehmen. Dazu ist es erforderlich mit dem Land Niederösterreich einen Vertrag im Sinne einer Beauftragung als Impfärztin bzw. Impfarzt abzuschließen.

Die Informationen zur Teilnahme stehen den interessierten Ärztinnen und Ärzten auf der Homepage des Landes Niederösterreich zur Verfügung:

Link: Informationen für Impfärzte

Mustervorlage für durchgeführte Impfungen (xlsx) 215 KB
im Rahmen des Kinderimpfprogramms