Neuerungen Brustkrebsfrüherkennungsprogramm

Rückwirkende Abrechnung der Leistungen per 1.1.2023 * Position BERAUF erst ab 1.7.2023 *

In der Sitzung der BKNÄ am 10.5.2023 wurde aufgrund der Unstimmigkeiten zur Abklärung der Limitregelungen der Position BERAUF „Beratung und Risikoaufklärung im Rahmen des BKFP“ informiert, dass erst nun ein konkretes Angebot zur Aufteilung der bundesweit zur Verfügung stehenden Budgets seitens der ÖGK vorgelegt wurde. Das Beratungsprojekt war ursprünglich bereits mit Jahresbeginn für 2 Jahre angedacht, in Verbindung mit dem budgetierten Volumen für diese Position kann die formale Umsetzung erst mit 1.7.2023 starten und somit erst ab diesem Zeitpunkt eine Verrechnung der Position BERAUF für Allgemeinmediziner:innen und Fachärzt:innen für Frauenheilkunde umgesetzt werden. Wir informieren über die Details mittels gemeinsamen Rundschreibens mit der ÖGK-NÖ. Wir bedauern die Unannehmlichkeiten.

Nach der erfolgten grundsätzlichen Einigung zwischen ÖÄK und ÖGK zur Verlängerung/Neuerung im Brustkrebsfrüherkennungsprogramm kam es aufgrund von technischen Prüfungen zur Verzögerung. Die Leistungen sollen jedoch rückwirkend per 1.1.2023 abgerechnet werden.

Trotz Urgenz kann es noch kein gemeinsames Rundschreiben geben, da sich die Details des neuen Beratungsgesprächs BERAUF erst in Endabstimmung befinden.

Die angekündigten neuen Positionsnummern sollen wie folgt lauten:  

1. Radiologie

VU-Mammographie
Für die VU-Mammographie wurde im Sinne der Leistungs- und Tarifharmonisierung ab 1.1.2023 eine einheitliche Leistungsposition und eine Tarifkonvergenz vereinbart, die das Tarifniveau in den Bundesländern schrittweise verändert, sodass im Jahr 2029 der Tarif in ganz Österreich bei EUR 115,38 liegen wird. Mit diesem Tarif ist die Mammographie beidseitig, inkl. Sonographie abgegolten.

  • MAMSON „BKFP-Mammographie beidseitig, inkl. Sonographie“: EUR 110,38 (Tarif 2023)

Zuschlag für Tomosynthese
Ab 1.1.2023 befristet bis 31.12.2024 wird der Einsatz von Tomosynthese im BKFP als Alternative zu einer 2D Mammographie in Form eines Zuschlages gesondert honoriert:

  • MAMMOT „Zuschlag zu MAMSON für Einsatz Tomosynthese“: EUR 1,--

Einmalbetrag für Übermittlung an ELGA
Ab 1.1.2024 befristet bis 31.12.2026 wird zur Förderung der Digitalisierung pro Übermittlung eines Mammographiebefundes samt Bilddaten an ELGA eine Zahlung in Höhe von EUR 1,-- geleistet.

  • MAMBEF „Übermittlung BKFP-Mammographiebefund samt Bilddatei an ELGA“: EUR 1,--
    Max. 1x pro MAMSON verrechenbar
     

2. Allgemeinmedizin und Gynäkologie

Um der wichtigen Rolle der Vertrauensärzt:innen, wenn es um Risikoaufklärung, Information und Beratung der Frauen und in weiterer Folge auch um die Steigerung der (Wieder-)Teilnahmerate geht, Rechnung zu tragen, wird für den Zeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2024 eine Beratung vorgesehen. Zielgruppe der neuen Position sind Frauen von Beginn des 41. bis Vollendung des 75. Lebensjahres. Die Leistung kann alle zwei Jahre bei Allgemeinmediziner:innen und Gynäkolog:innen erbracht werden.

  • BERAUF „Beratung und Risikoaufklärung im Rahmen BKFP“ Tarif ab 1.7.2023: EUR 17,--
    Tarif 2024: EUR 18,--
    Verrechenbar von Ärzt:innen für Allgemeinmedizin und Fachärzt:innen für Gynäkologie

Weiters gilt:

  • Konkrete Inhalte der Gesprächsposition sind Ersteinschätzung des familiären Risikos (Indikationenliste), Erhebung weiterer Risikofaktoren anhand der Anamnese und vorliegender Radiologiebefunde sowie Beratung bzgl. Inanspruchnahme des Brustkrebsfrüherkennungsprogramms
  • Die bisherige Beratungsposition 60 („Information und individuelle Beratung im Rahmen des BKFP“ mit EUR 3,--, verrechenbar für Frauen ab dem vollendeten 45. Lebensjahr bis zum vollendeten 69. Lebensjahr, 1 x innerhalb von 2 Kalenderjahren) bleibt aufrecht.

Die Honorarposition ist auf zwei Jahre befristet und nach diesen zwei Jahren wird eine Evaluierung erfolgen. Nach vollständiger Klärung mit der ÖGK wird ein gemeinsames Rundschreiben nachgereicht.