NÖGKK und Ärztekammer für NÖ: Neuregelung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in den Nächten an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen
Mit Start 1. April haben Ärztekammer für NÖ und NÖ Gebietskrankenkasse (NÖGKK) eine neue Vereinbarung für den Bereitschaftsdienst in den Nächten am Wochenende bzw. an Feiertagen getroffen. Kernpunkt ist, dass für akute Beschwerden an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 7 bis 19 Uhr in rund 140 Gesundheitssprengeln in Niederösterreich weiterhin eine Kassenärztin oder ein Kassenarzt in ihrer bzw. seiner Ordination zur Verfügung steht. In der Nacht von 19 bis 7 Uhr früh übernehmen Ärztinnen und Ärzte von Notruf NÖ die Dienstbereitschaft – so wie das bereits seit Jahren unter der Woche funktioniert.
Diese Regelung hat, so NÖGKK-Obmann Gerhard Hutter, sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für die Ärzteschaft Vorteile: „Sichergestellt bleibt, dass für den Notfall die richtige Versorgung verlässlich und rasch zur Verfügung steht. Aber die Ärzte haben nicht – wie bisher – von Freitagabend bis Montag in der Früh Bereitschaft, sondern können sich in der Nacht regenerieren. Und die Patienten haben die Sicherheit, dass sie sowohl am Wochenende als auch zum Wochenstart einem ausgeruhten Hausarzt gegenübersitzen. Unkompliziert bleibt die Erreichbarkeit für Patienten und ihre Angehörigen“, so Hutter: „Mit der Notruf-Nummer 141 ist man am Wochenende beim Bereitschaftsdienst immer richtig.“
Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner leisten neben ihren Behandlungen in den Ordinationen knapp eine halbe Million Visiten. Dies ist gerade in Grippezeiten oder im Winter bei Schnee und Eis eine herausfordernde Aufgabe. Für den Vizepräsidenten und Kurienobmann der NÖ Ärztekammer, MR Dr. Dietmar Baumgartner, ist klar, dass man für diese Aufgabe ausgeschlafen sein muss: „Nach einem Wochenenddienst, bei dem man sowohl tagsüber als auch während der Nacht zum Beispiel von Sonntag auf Montag zu mehreren Einsätzen gerufen wird, ist es sehr schwierig, die neue Arbeitswoche ausgeruht zu beginnen. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, den Nachtbereitschaftsdienst am Wochenende abzugeben.“ Ärzte in kleineren Gesundheitssprengeln, in denen beispielsweise nur drei Ärzte tätig sind, mussten neben ihrer normalen Ordinationstätigkeit jedes dritte Wochenende von Freitagabend bis Montagfrüh Bereitschaftsdienst leisten. „In diesen Fällen stellt die Neuorganisation eine enorme Erleichterung für die Ärzteschaft dar“, so Baumgartner weiter. Die Neuregelung betrifft nur die Nächte an Wochenenden und Feiertagen, die Dienste während des Tages werden weiterhin unverändert wie bisher von den Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmedizinern übernommen.
„Der Ärztedienst 141 ist ein wichtiges Segment innerhalb der medizinischen Versorgungsstruktur in Niederösterreich. Die neue Regelung für den Nachtdienst auch am Wochenende wird dazu beitragen, das gute Angebot weiterhin zu ermöglichen. Zuletzt konnten im Jahr 2016 von Montag- bis Freitagnacht 16.878 Anrufe vermerkt werden. In 6.983 Fällen konnte durch telefonische Beratungen geholfen werden, 7.660-mal folgte eine ärztliche Visite, nachdem die Rufnummer 141 gewählt wurde“, so NÖ Gesundheitslandesrat Ing. Maurice Androsch.
„Die Fortführung des NÖ Ärztedienstes auch in den Nachtstunden an den Wochenenden ist eine logische Konsequenz des erfolgreichen Betriebs unter der Woche“, so Ing. Christof Constantin Chwojka, CEO von Notruf NÖ. „Die bewährte Versorgung von niederschwelligen medizinischen Problemen durch unsere Telefon- und Visitenärzte, gepaart mit einer modernen Infrastruktur der Diensteinteilung und -administration für den Arzt, schafft einen immens hohen Versorgungsgrad für die Bevölkerung auch in diesem Bereich“, erklärt Chwojka.
Organisiert wird der Tag-Bereitschaftsdienst wie bisher durch die NÖ Ärztekammer, für die Organisation aller Nacht-Bereitschaftsdienste von Montag bis Sonntag zeichnet Notruf NÖ verantwortlich.
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