Die Kurienversammlung der niedergelassenen Ärzte hat die neuen Bedingungen für die Teilnahme am Bereitschaftsdienst an Wochenenden und Feiertagen mit der Sozialversicherung wie folgt vereinbart.
Die Bedingungen im Detail:
- Die Bereitschaftsdienstzeit wird von 12 auf 6 Stunden (8 Uhr bis 14 Uhr) reduziert. Darin enthalten sind einheitliche Ordinationszeiten zwischen 9 Uhr bis 11 Uhr, wobei keine verpflichtende Anwesenheit von OrdinationsmitarbeiterInnen gefordert ist.
- In Niederösterreichweit kommt ein einheitliches Honorar für die grundsätzliche Bereitschaft pro Diensttag für 6 Stunden in Höhe von € 153,92 zum Tragen.
- Die Position 5 Sonntagsvisite (welche auch an Samstagen und Feiertagen zur Verrechnung gelangt) wird von EUR 37,33 auf EUR 71,83 angehoben.
- Die Position 6 Sonntagsordination (welche auch an Samstagen und Feiertagen zur Verrechnung gelangt) wird von EUR 15,76 auf EUR 20,52 erhöht.
- Weitere Einzelleistungspositionen sowie die Abgeltung für Wegegebühren sind in unveränderter Form verrechenbar.
Die mit dem Bereitschaftsdienst in Zusammenhang stehenden Vereinbarungen gelten derzeit bis zum 30. Juni 2021.
Seit Bekanntwerden der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes waren 85 bis 90 Prozent der derzeit 135 Wochenend-Sprengel in Niederösterreich besetzt, wofür sich die Kurienführung ausdrücklich bedankt.
An dieser Stelle ersucht Sie die NÖ Ärztekammer, auf freiwilliger Basis die Diensteinteilungen für die kommenden Monate weiterhin durchzuführen.