Kurzarbeit Phase V
Auch für die Phase V konnte wieder eine Sozialpartnervereinbarung/Einzelvereinbarung mit der GPA geschlossen werden.
Im Zeitraum 1.7.2021 bis 30.6.2022 kann im regulären Fall für die Dauer von bis zu 6 Monaten eine Förderung der Kurzarbeit in Anspruch genommen werden. Die Arbeitszeit darf auf bis zu 50% herabgesetzt werden.
Besonders betroffene Unternehmen, das sind solche, die mehr als 50% Umsatzrückgang im 3. Quartal 2020 im Vergleich zum 3. Quartal 2019 zu verzeichnen haben, können statt der oben erwähnten Variante bis 31.12.2021 die Arbeitszeit um bis zu 70% auf 30% herabsetzten und eine entsprechende Förderung erhalten.
Details zu den aktuellen Bedingungen und zur Antragsstellung finden Sie hier: www.ams.at
Corona-Kurzarbeit - Sozialpartnervereinbarung - Einzelvereinbarung (pdf) 909 KB
Niederösterreich - für alle Kurzarbeitsanträge ab 1.7.2021
Online ausfüllbares PDF
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Corona-Kurzarbeit - Sozialpartnervereinbarung - Einzelvereinbarung (pdf) 661 KB
Niederösterreich - für alle Kurzarbeitsanträge ab 1.7.2021
Leitfaden zur Beantragung von Kurzarbeit
- „Sozialpartnervereinbarung – Einzelvereinbarung“ unterzeichnen durch die Dienstgeberinnen und Dienstgeber und die betroffenen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer. Die „Sozialpartnervereinbarung – Einzelvereinbarung“ enthält bereits die Zustimmung des Präsidenten sowie des Kurienobmannes.
Eine kurze Begründung über die wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist als Anhang beizufügen (Verweis auf Corona und Folgemaßnahmen).
- Eine Übermittlung der ausgefüllten „Sozialpartnervereinbarung –Einzelvereinbarung“ an die zuständige Gewerkschaft (gpa-djp) via E-Mail (kurzarbeit(at)gpa-djp.at) ist vorzunehmen. Eine Übermittlung der ausgefüllten „Sozialpartnervereinbarung – Einzelvereinbarung“ an die Niederösterreichische Ärztekammer ist nicht notwendig.
- Der Dienstgeber füllt das AMS-Antragsformular (Corona) aus. Dieses finden Sie als Download auf der Homepage des AMS
- Der Dienstgeber übermittelt das Antragsformular, die kurze Begründung über die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sowie die Sozialpartnervereinbarung an die zuständige Landesgeschäftsstelle. Dies kann unter anderem via eAMS sowie E-Mail erfolgen. Die E-Mail-Adresse lautet: ams.niederoesterreich(at)ams.at