Hochwasserhilfe 2024
Das Hochwasser im September 2024 hat in Niederösterreich erhebliche Schäden verursacht und viele Gemeinden schwer getroffen.
Im Fall eines wirtschaftlich bedingten Notstandes können Wohlfahrtsfondsmitglieder auch aufgrund eines Schadens infolge des Hochwassers 2024 eine Unterstützungsleistung aus dem Notstandsfonds beantragen. Im Folgenden finden Sie häufige Fragen zu diesem Thema.
FAQ - Notstandsfonds/Hochwasserhilfe 2024
Wenn Sie aktives Mitglied (mtl. Beitragsleistung zum Solidaritätsfonds) oder Leistungsbezieher:in des Wohlfahrtsfonds der Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich sind und im Zuge des Hochwassers im September 2024 einen Schaden erlitten haben, können Sie einen Antrag auf eine Unterstützungsleistung aus dem Notstandsfonds stellen. Es können sowohl Schäden an Ordinationen in Niederösterreich als auch private Schäden gemeldet werden.
Wir ersuchen, bei Antragsstellung das Formular „L12a – Hochwasserhilfe – Leistung aus dem Notstandsfonds“ zu verwenden und per E-Mail an wff(at)arztnoe.at zu übermitteln.
Dem Antragsformular sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Schadenserhebungsprotokoll der Schadenskommission der zuständigen Gemeinde
- Erhebungsblatt Notstandsfonds L12 samt erforderlichen Nachweisen (z.B. aktueller Einkommensteuerbescheid)
- Bei Gruppenpraxis: Bestätigung über das aktuelle Beteiligungsausmaß
Im Sinne einer ökonomischen Verfahrensführung ersuchen wir sie, den Antrag sobald wie möglich, spätestens jedoch bis 30.06.2025 einzubringen.
Der Verwaltungsausschuss kann monatlich in seinen Sitzungen über vollständig aufliegende Anträge entscheiden. Nach positiver Beschlussfassung kann bereits im selben Monat eine Auszahlung getätigt werden.
Fragen zur Antragstellung können Sie sehr gerne per E-Mail an wff(at)arztnoe.at oder telefonisch über Tel +43 1 53751 7000 an Ihre Ärztinnen- und Ärztekammer für NÖ richten.