Änderung der Verrechenbarkeit der Laborposition Vitamin D3

Verrechenbarkeit ab sofort nur mehr bei bestimmten Indikationen bzw. Voraussetzungen

In diesen Tagen geht ein Schreiben der ÖGK zur starken Zunahme der Anforderungen des Laborparameters Vitamin D an alle Vertragsärzt:innen. Der Aufwand dafür lag 2022 bei rund 10 Prozent des gesamten Laboraufwandes. Das waren in Summe für ganz Österreich nahezu EUR 16 Mio., Tendenz stark steigend. Ab sofort übernimmt die ÖGK nur mehr bei bestimmten Indikationen bzw. Voraussetzungen die Kosten für eine Vitamin D-Serumspiegelbestimmung. Auch bei Vorliegen dieser Indikationen bzw. Voraussetzungen können im Zeitraum von 12 Monaten pro Patient:in maximal zwei Vitamin D-Bestimmungen auf Kassenkostenveranlasst werden. Patient:innen, die dennoch eine Bestimmung dieses Laborparameters wünschen, erhalten eine Rechnung vom Labor, eine Kostenerstattung seitens der ÖGK kann nicht erfolgen. Das Rundschreiben der ÖGK kann selbstverständlich zur Info an Patient:innen ausgehändigt werden. Die Vertragslabore ENML und Labor Baden wurden bereits über den Versand des Rundschreibens informiert.