Achtung, der Beitrag ist älter als 12 Monate

Ärzte für Eignungs- und Folgeuntersuchungen

Eignungs- und Folgeuntersuchungen (unter bestimmten Voraussetzungen auch wiederkehrende Untersuchungen der Hörfähigkeit und sonstige besondere Untersuchungen) müssen von dazu ermächtigten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden.

Auf der Website der Arbeitsinspektion wird eine Liste der ermächtigten Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung gestellt. 

In dieser Datenbank sind die gemäß

  • § 56 Abs. 2 und 6 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBl. Nr. 450/1994
  • § 6 Abs. 1 und § 31 Abs. 2 Druckluft- und Taucherarbeitenverordnung, BGBl. Nr. 501/1973 sowie
  • § 3 Abs. 3 Verordnung über den Schutz von Bundesbediensteten in Dienststellen des Bundes in Tropenländern (Tropentauglichkeitsverordnung), BGBl. Nr. 630/1983

ermächtigten Ärztinnen und Ärzte enthalten.

In der Datenbank sind gezielte Abfragen mittels Eingabe gewünschter Suchkriterien möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Arbeitsinspektion.