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Ärztliche Mitwirkungspflicht bei der Ausstellung von Krankenstandsbestätigungen für Zivildienstleistende

Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte informiert, dass an die Österreichische Ärztekammer ein aufsichtsbehördliches Ersuchen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend die ärztliche Mitwirkungspflicht bei der Ausstellung von Krankenstandsbestätigungen an Zivildienstleistende gem § 23c ZivildienstG ergangen ist.