Achtung, der Beitrag ist älter als 12 Monate

Ärztliche Tätigkeit ukrainischer Ärzte in Österreich

Rechtliche Möglichkeit ist gegeben

Während der Dauer der Corona-Pandemie besteht für aus der Ukraine vertriebene Ärztinnen und Ärzte - ungeachtet eines allfälligen Mangels der unter § 4 ÄrzteG 1998 für die Ausübung des ärztlichen Berufes vorgesehenen Erfordernisse - die rechtliche Möglichkeit, zeitnah mit einer ärztlichen Berufsausübung in Österreich zu beginnen. Das bisher schon in Verwendung befindliche Datenblatt zur Meldung einer Tätigkeit wird nun auch in englischer Version zur Verfügung gestellt. Außerdem wurde eine Zusammenfassung der rechtlichen Vorgaben sowie der notwendigen Schritte zur ehest möglichen Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit in Österreich erarbeitet, die ebenfalls auf Englisch verfügbar ist. Meldungen sind an die ÖÄK per E-Mail ael-recht(at)aerztekammer.at bzw. per Post zu erbringen.

Link: ÖÄK

Anlage 1 (pdf) 515 KB
Schreiben vom BMSGPK vom 16.3.2022
Anlage 2 (pdf) 569 KB
Information on an exemption provision allowing the performance of a medical activity related to the COVID-19 pandemic (§ 36b Austrian Medical Act 1998) in Austria
Anlage 3 (pdf) 241 KB
REGISTRATION/DATA SHEET