Es kommt im Bereich der COVID-19-Leistungen zu einigen Änderungen sowie Streichungen. Verrechenbar bleiben vorerst weiterhin Antigentests für symptomatische Personen. Neu eingeführt wurde die Verpflichtung nach jedem fünften positiven Antigentest einen PCR-Test durchzuführen. Für sämtliche COVID-19- Impfungen samt Aufklärung, Dokumentation und Eintragung im zentralen Impfregister gebührt ein einheitliches Pauschalhonorar. Nachstehend finden Sie das ausführliche Rundschreiben der ÖGK sowie die aktualisierte Liste der COVID-19-Leistungspositionen.
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