Die ÖGK bittet die Ärzteschaft diesbezüglich um Mithilfe als Zuweiser:innen. Wir wurden auch informiert, dass im Bereich der Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie Folgendes gilt: Die Behandlung hat ausreichend und zweckmäßig zu sein und das Maß des Notwendigen darf nicht überschritten werden. Darüber hinaus ist die Richtlinie über die ökonomische Krankenbehandlung einzuhalten. Weitere Details finden Sie im Schreiben der ÖGK.
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Aussetzung der Bewilligungspflicht für Physio-, Ergo- und logopädische Therapie
Aussetzung der Bewilligungspflicht für Physio-, Ergo- und logopädische Therapie (pdf) 276 KB
ÖGK Schreiben vom Juni 2022