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Aussetzung der Bewilligungspflicht für Physio-, Ergo- und logopädische Therapie

Ziel der ÖGK ist es, den Patient:innen eine qualitativ hochwertige Therapie in angemessener Zeit als Sachleistung zukommen zu lassen.

Die ÖGK bittet die Ärzteschaft diesbezüglich um Mithilfe als Zuweiser:innen. Wir wurden auch informiert, dass im Bereich der Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie Folgendes gilt: Die Behandlung hat ausreichend und zweckmäßig zu sein und das Maß des Notwendigen darf nicht überschritten werden. Darüber hinaus ist die Richtlinie über die ökonomische Krankenbehandlung einzuhalten. Weitere Details finden Sie im Schreiben der ÖGK.