Hinsichtlich der COVID-19-Schutzimpfung in Österreich wohnhafter, aber nicht in Österreich bei einer gesetzlichen Sozialversicherung krankenversicherter Personen möchten wir darauf hinweisen, dass in diesen Fällen das Impfhonorar nicht von der Krankenkasse übernommen wird. Die Personen können jedoch ungeachtet dessen mit den von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellten COVID-19-Impfstoffen geimpft werden. Das Impfhonorar ist in diesem Fall privat vom Impfling zu bezahlen. Die empfohlenen Tarife orientieren sich an jenen der Kasse (EUR 25,-- für die erste und EUR 20,-- für die zweite Teilimpfung).
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