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Einbeziehung von Medizinphysikerinnen und Medizinphysiker zur Qualitätssicherung

Die medizinische Strahlenschutzverordnung, die mit 6.2 2018 in Kraft getreten ist, fordert eine verstärkte Einbeziehung von Medizinphysikern und Medizinphysikerinnen bei der Qualitätssicherung von radiologischen, nuklearmedizinischen und strahlentherapeutischen Verfahren.

Die Österreichische Gesellschaft für Medizinische Physik (ÖGMP) hat, um zeitaufwendige Personalsuchen zu vermeiden, eine Liste jener Medizinphysiker/innen erstellt, die bereit sind, entsprechend ihren Tätigkeitsbereichen dieser gesetzlich geforderten Einbeziehung nachzukommen.

Alle in der Liste angeführten Experten und Expertinnen sind mit einer Weitergabe ihrer Daten zu fachlichen Zwecken einverstanden.