Familienzeitbonus

Familienzeit ist ein Zeitabschnitt der Unterbrechung der Berufstätigkeit von Vätern

Familienzeit ist ein Abschnitt der Unterbrechung der Berufstätigkeit von Vätern für 28, 29, 30 oder 31 aufeinanderfolgende Kalendertage innerhalb von 91 Tagen ab dem Tag der Geburt des Kindes. Für diesen Zeitraum kann Familienzeitbonus beantragt werden. Dieser beträgt 2025 EUR 54,87 pro Tag und gebührt ausschließlich für die ununterbrochene Dauer des gewählten Zeitraums. Die Erwerbstätigkeit muss eingestellt werden. Ein gleichzeitiges Einkommen, sei es Gehalt oder selbständiges Einkommen, ist unzulässig. Ein zulässiger Nebenverdienst wie beim Kinderbetreuungsgeld existiert in diesem Fall nicht. Aus diesem Grund ist eine Rechnungsabgrenzung sinnvoll, um zeitlich falsche Zuordnungen von Einkünften zu vermeiden. Der Familienzeitbonus muss beim jeweils zuständigen Krankenversicherungsträger beantragt und anschließend die Tätigkeit wiederaufgenommen werden. Ausgenommen ist hier die Karenz zur Kinderbetreuung.