Gesetzliche Verpflichtungen für Wahlärzt:innen

Spätestens ab 1. Jänner 2026 müssen Wahlärzt:innen die e-Card-Infrastruktur, den e-Impfpass und einzelne ELGA-Funktionen verwenden

Im Zuge des Gesundheitsreform kommen ab 1.1.2026 einige gesetzliche Verpflichtungen auf Wahlärzt:innen zu, wie z.B. die Verwendung des e-card-System und der ELGA Funktionalitäten „eBefund“, „eMedikation“, die e-Health Anwendunq „eImpfpass" sowie die eDiagnose-Codierung. Die Begrifflichkeit der,,VerhäItnismäßigkeit" ist derzeit noch Verhandlungsgegenstand und muss mit dem Ministerium und der Sozialversicherung geklärt werden. Sobald hier eine Klärung der offenen Punkte vorliegt, werden wir umgehend informieren. Die ÖÄK hat dazu eine Artikelserie in der ÖÄZ publiziert.