In einem Rundschreiben informiert die Österreichischen Gesundheitskasse über die Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit HPV-Impfungen. Die ÖGK übernimmt die Kosten für den HPV-Impfstoff unter der Voraussetzung der vorherigen Bewilligung durch den medizinischen Dienst. Liegt eine Bewilligung vor, kann der Impfstoff von der Ärztin bzw. dem Arzt für die Patientin rezeptiert und von der Apotheke auf Kosten der ÖGK – abzüglich einer allenfalls zu zahlenden Rezeptgebühr – abgegeben werden. Liegen die oben genannten Voraussetzungen vor, kann für den Impfstich eine Honorarnote ausgestellet und vonden Versicherten bei der ÖGK zur Leistung eines Kostenersatzes eingereicht werden. Die ÖGK leistet für den Impfstich einen Kostenzuschuss in Höhe von EUR 11,20. Der Empfehlungstarif der NÖ Ärztekammer für die Impfleistung beläuft sich auf EUR 20,--.
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