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Informationspflicht bei Nutzung des elektronischen Impfpasses

Gemäß eHealth-Verordnung (§ 4c Abs 2 Z 1) sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die Eintragungen in den elektronischen Impfpass vornehmen, verpflichtet, auf die Datenschutzerklärung der ELGA GmbH zu verweisen. Dies kann unseres Erachtens mittels Aushangs erfolgen. Ein entsprechender Aushang zum Downloaden:

Plakat: Elektronischer Impfpass (pdf) 38 KB
Informationen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO