Das kostenfreie Kinderimpfprogramm ermöglicht für alle in Österreich lebenden Kinder bis zum 15. Lebensjahr den Zugang zu wichtigen Schutzimpfungen. Fragen zum Beitritt zum kostenfreien Impfprogramm, Ablauf, Verrechnung, etc. finden Sie in den untenstehenden FAQ.
Wer kann am kostenfreien Impfprogramm des Landes NÖ teilnehmen?
Alle niedergelassenen Ärzt:innen für Allgemeinmedizin sowie Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendheilkunde als auch im jeweiligen Sonderfach sind berechtigt, Impfungen zu verabreichen (Vertrags- und Wahlärzt:innen). Eine Teilnahme ist freiwillig.
Wie kann ich am kostenfreien Impfprogramm des Landes NÖ teilnehmen?
Die Verschreibung der vom Land Niederösterreich zur Verfügung gestellten Impfstoffe erfolgt auf herkömmlichen Rezeptformularen mit dem Vermerk „Kinderimpfkonzept“. Mit dem Rezept kann der Impfstoff kostenlos in der Apotheke bezogen werden.
Die Verabreichung der Impfung erfolgt dann wieder beim ärztlichen Fachpersonal. Sowohl der Impfstoff als auch die Verabreichung der Impfung ist kostenfrei.
Bei Angabe und Bewilligung einer Hausapotheke können Impfstoffe auch direkt von der Praxis bezogen werden. Bei der Abrechnung werden zusätzlich die Distributionskosten, die für das Impfkonzept verwendeten Impfungen anfallen, bezahlt.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Die Abrechnung über getätigte Impfungen erfolgt mittels Exceldatei (Impfliste): Mustervorlage Impfliste
Die Exceldatei wird an zuständige Bezirkshauptmannschaft übermittelt. Über diesen Link können Sie die Daten sicher (mittels ID-Austria) übermitteln.
Wann soll die Abrechnung der durchgeführten Impfungen übermittelt werden?
Es wird ersucht die Liste mit den durchgeführten Impfungen, möglichst elektronisch und jederzeit, spätestens jedoch mit Abschluss jeden Quartals an Ihre jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat zu übermitteln, damit die Eintragung der Impfungen in der Impfdatenbank und die Abrechnung und Vergütung Ihrer durchgeführten Impfungen vierteljährlich durch das Amt der NÖ Landesregierung erfolgen kann.
Wie hoch ist das Impfhonorar?
Mit 1. Mai 2024 erfolgt die Verrechnung mit einem einheitlichen Impfhonorar von EUR13,- (+ 3,4 Prozent Ausgleichszulage) pro verabreichter Impfung unabhängig vom Impfstoff. Ab dem Jahr 2024 wird jährlich eine Valorisierung des Impfhonorars gemäß der BVAEB-Valorisierung erfolgen. EUR 13,- + 3,4 Prozent Ausgleichszulage = EUR 13,44
Wie erhalte ich das Impfhonorar?
Am Kinderimpfkonzept mitwirkende Impfärzt:innen erhalten nach korrekter Impfdokumentation das Impfhonorar vom Amt der NÖ Landesregierung, daher ist den Eltern/Erziehungsberechtigten kein zusätzliches Impfhonorar in Rechnung zu stellen.
Bis zu welchem Alter darf im kostenfreien Impfprogramm geimpft werden?
Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
- HPV-Impfung bis zum vollendeten 21. Lebensjahr - HPV-Nachholimpfung: bis zum vollendeten 30. Lebensjahr (bis 31.12.2025)
Mein Patient / meine Patientin ist nicht in NÖ wohnhaft, wie erfolgt eine Verrechnung?
Verrechenbar sind die Impfungen im kostenfreien Impfprogramm mit dem Land NÖ, für Personen die in Niederösterreich ihren Wohnsitz haben.
Wenn Sie vorhaben Patient:innen im Rahmen des kostenlosen Impfprogramms zu impfen, deren Wohnsitz nicht in NÖ ist (z.B. Wien) müssen Sie mit dem entsprechenden Bundesland im Vorfeld zwecks anschließender Verrechnung und Ablauf Kontakt aufnehmen.
Können Asylwerber, Flüchtlinge, etc. am kostenfreien Impfprogramm des Landes NÖ teilnehmen?
Sofern Asylwerber, Flüchtlinge, etc. in Österreich erfasst bzw. gemeldet sind, können diese ebenfalls am kostenlosen Impfprogramm des Landes NÖ teilnehmen.
HPV-Impfung
Die HPV-Impfung Ist Teil des kostenfreien Impfprogramms.
Die HPV-Impfung kann bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bzw. bis zum 31.12.2025 auch bis zum vollendeten 30. Lebensjahr (=Nachholimpfung) geimpft werden.
Fachärzt:innen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe im niedergelassen Bereich können die HPV- kostenlos verabreichen. Voraussetzung ist die Anmeldung zum kostenfreien Impfprogramm (mittels Beauftragung). Siehe unter: Wie kann ich am kostenfreien Impfprogramm teilnehmen?
Eine Eintragung der HPV-Impfung in den eImpfpass ist verpflichtend.
Influenza-Impfung
Wie bereits in der laufenden Saison 2023/2024 werden auch in der Saison 2024/2025 die Influenza-Impfstoffe für alle Altersgruppen im Rahmen des Öffentlichen Impfprogramms Influenza (ÖIP) zur Verfügung stehen. In der heurigen Saison kostenlos! (Weitere Informationen folgen). Eine Eintragung der Influenza-Impfung in den eImpfpass ist verpflichtend. Weitere Informationen unter: www.gesundheitskasse.at
Informationen zum Impfschema
Hinsichtlich aller Impfschemata und Empfehlungen wird auf den Impfplan 2023/2024 auf der Homepage des Bundesministeriums unter folgendem Link verwiesen: Link: www.sozialministerium.at
Eintragung in den eImpfpass
Im Rahmen des Kinderimpfprogramms wird auf die verpflichtende Dokumentation von HPV und Influenza Impfungen in den eImpfpass hingewiesen. Darüber hinaus können auch alle anderen durchgeführten Impfungen eingetragen werden.
Ich habe die Beauftragung an die NÖ Landesregierung übermitteln, aber noch keine Rückmeldung erhalten
Veröffentlichung der Ordinationsdaten für die Bevölkerung auf der Homepage der NÖ Landesregierung
Die Abteilung Gesundheitswesen des Landes NÖ möchte der Bevölkerung die Ordinationsdaten von jenen Ärzt:innen, welche die öffentlichen Schutzimpfungen des kostenfreien Kinderimpfkonzeptes verabreichen, auf der Website des Landes (www.noe.gv.at) zur Verfügung stellen.
Die Einverständniserklärung sowie eine Aktualisierung der Ordinationsdaten ist mittels folgendem Online-Formular möglich:
Ich möchte NICHT am kostenfreien Impfkonzept teilnehmen
Wenn Sie beschließen nicht im Zuge des kostenfreien Impfkonzeptes der NÖ Landesregierung zu impfen, kann auch auf andere Ärzt:innen verwiesen werden. Z.B. Amtsärzt:innen (impfen ab dem 6 Lj.) oder andere niedergelassene Ärzt:innen für Allgemeinmedizin/Fachärzt:innen, die das Impfkonzept unterschrieben haben.