Gemäß § 6 Abs. 3 der Vereinbarung über ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit Lebensversicherungen erfolgte per 1. Jänner 2025 folgende Indexanpassung
- Ärztliches Attest für Lebensversicherungen gem. § 4: EUR 195,38
- Arztauskunft über anamnestisch bekannte Daten gem. § 5 (1): EUR 53,93