Das Referat für Schulärzte, Vorsorge, Impfwesen und Sportmedizin der NÖ Ärztekammer ersucht - mit Unterstützung des Vorstandes - um Aufruf an alle Kolleginnen und Kollegen, vom Instrument der Meldung von Nebenwirkungen betreffend COVID-19-Impfungen Gebrauch zu machen (ausgenommen Impfreaktionen, die in 10 Prozent der Fälle auftreten, wie Schwellung und Schmerzen an der Impfstelle, Kopf- und Gliederschmerzen etc.).
Nebenwirkungen werden gemeldet an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG).