Mutter- bzw. neuer Eltern-Kind-Pass

Neue Mutter-Kind-Pass Sonderleistungstarife ab 1. Jänner 2023

Wie bereits informiert, hat die Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte der ÖÄK mit Zustimmung der Landesärztekammern und des Dachverbands der Sozialversicherungsträger mit 1. Jänner 2023 die neuen Mutter-Kind-Pass Sonderleistungstarife gemäß MKP-Gesamtvertrag abgeschlossen. Die vereinbarten Tarife sind bis zumindest 31. Dezember 2024 gültig. Die letztmals 1994 angepassten Tarife wurden mit 75,06 Prozent valorisiert und die beiden Ultraschalltarife auf den bestehenden höchsten Ultraschalltarif innerhalb der ÖGK um 46,7 Prozent erhöht. In dem gemeinsamen Rundschreiben mit der ÖGK sind alle Positionen mit den aktualisierten Tarifen aufgelistet. Für das 1. Quartal 2023 ist eine Honorarnachzahlung bis spätestens Ende Juli 2023 vorgesehen. Das 2. Quartal 2023 wird dann bereits mit den erhöhten Tarifen ausbezahlt.