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Neue Optionen beim Wochenend- und Feiertagsdienst

Seit 1. Juli 2019 gilt die neue Regelung zum Bereitschaftsdienst. Abgesehen von den geänderten finanziellen und zeitlichen Bedingungen ergeben sich auch neue Optionen:

  • Ist ein Nachbarsprengel unbesetzt, besteht die Möglichkeit, sich auch dort zum Dienst einzutragen. Für diese Mitbetreuung des verwaisten Nachbarsprengels kommt neben den abzurechnenden Leistungen zusätzlich das Honorar für die grundsätzliche Bereitschaft in Höhe von EUR 150,-- zur Anwendung. Bitte schreiben Sie bei diesbezüglichem Interesse an bd(at)arztnoe.at.
  • Für interessierte Wahlärzte oder Spitalsärzte mit jus practicandi für Allgemeinmedizin besteht die Möglichkeit, Dienste im Rahmen einer Vertretung eines Vertragsarztes für Allgemeinmedizin zu erbringen.