Die Rezeptgebühr wird ab 1. Jänner 2025 um 45 ct teurer und beträgt dann EUR 7,55 pro Packung. Der Mindestkostenanteil für Heilbehelfe steigt um EUR 2,60 auf EUR 43.
Hinweis: Die Rezeptgebührenbefreiung endet grundsätzlich immer mit 31. Dezember eines Kalenderjahres und muss am 1. Jänner des folgenden Kalenderjahres neu berechnet werden. Die e-card weist die betreffenden Personen nur bis Jahresende als rezeptgebührenbefreit aus. Verordnungen, die bis zu diesem Zeitpunkt ausgestellt werden, sind als befreit zu kennzeichnen. Lösen rezeptgebührenbefreite Personen ihre im Dezember ausgestellten Rezepte erst im neuen Jahr ein, fallen trotzdem keine Gebühren an.