Mit Beginn des Ukraine-Kriegs wurden Vertriebene aus der Ukraine per Verordnung in die Krankenversicherung einbezogen. Diese Einbeziehung ist mit 31. Mai 2025 außer Kraft getreten. Patient:innen aus der Ukraine müssen seit 1. Juni 2025 für eine Versorgung auf Kosten der ÖGK einen aufrechten Krankenversicherungsschutz vorweisen – und zwar mittels e-Card oder mittels e-card-Ersatzbeleg und Überprüfung des Versicherungsschutzes durch Stecken der O-Card. Bis 12. Juli 2025 gilt die gesetzliche sechswöchige Toleranzfrist. Bis dahin gilt als Nachweis auch noch der „Ausweise für Ukraine-Vertriebene“ und der e-card Ersatzbeleg. In der Toleranzfrist ist der Leistungsanspruch mit diesem Nachweis auf Krankenbehandlung sowie chirurgisch und konservierende Zahnbehandlung beschränkt.