Rundschreiben der ÖGK zur Versorgung Vertriebener aus der Ukraine

Einbeziehung ist mit 31. Mai 2025 außer Kraft getreten.

Mit Beginn des Ukraine-Kriegs wurden Vertriebene aus der Ukraine per Verordnung in die Krankenversicherung einbezogen. Diese Einbeziehung ist mit 31. Mai 2025 außer Kraft getreten. Patient:innen aus der Ukraine müssen seit 1. Juni 2025 für eine Versorgung auf Kosten der ÖGK einen aufrechten Krankenversicherungsschutz vorweisen – und zwar mittels e-Card oder mittels e-card-Ersatzbeleg und Überprüfung des Versicherungsschutzes durch Stecken der O-Card. Bis 12. Juli 2025 gilt die gesetzliche sechswöchige Toleranzfrist. Bis dahin gilt als Nachweis auch noch der „Ausweise für Ukraine-Vertriebene“ und der e-card Ersatzbeleg. In der Toleranzfrist ist der Leistungsanspruch mit diesem Nachweis auf Krankenbehandlung sowie chirurgisch und konservierende Zahnbehandlung beschränkt. 

Versorgung von Vertriebenen aus der Ukraine (pdf) 187 KB
Schreiben der ÖGK vom 27.5.2025