Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat uns über die Rahmenbedingungen für Suchtgiftverschreibungen ab 1. Juli 2023 informiert:
Verschreibungen außerhalb der Opioid-Substitutionsbehandlung (z.B. Schmerzbehandlung) sind ab 1. Juli 2023 über den digitalen „e-Rezept“-Prozess möglich, wobei die Kennzeichnung als Suchtgiftverschreibung im „e-Rezept“-System das Kleben der Suchtgiftvignette ersetzt. Sofern Suchtgiftrezepte in Papierform ausgestellt werden (z.B. wenn die Umsetzung durch die Arztsoftwareanbieter noch nicht erfolgt ist oder für Rezepte im Rahmen von Hausbesuchen) ist das Aufkleben einer Vignette weiterhin erforderlich. Es wird daher auch für die Zukunft empfohlen, Suchtgiftvignetten in der Ordination vorzuhalten.
Verschreibungen im Rahmen der Opioid-Substitutionsbehandlung sind bis auf Weiteres ausschließlich in Papierform inkl. Aufkleben einer Suchtgiftvignette möglich. Auch über den 30. Juni 2023 hinaus entfällt dabei die amtsärztliche Vidierung, wenn Ärzt:innen den unterfertigten Vermerk „Vidierung nicht erforderlich“ auf der Dauerverschreibung anbringen. Dazu sind sie berechtigt, sofern kein Hinweis auf eine Mehrfachbehandlung der Patient:innen mit Substitutionsmitteln vorliegt. Dieses Vorgehen ist mit der NÖ Landessanitätsdirektion abgestimmt.