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Umsatzsteuerliche Behandlung der Kostenübernahme für Impfpass/Impfregister-Softwaremodule

Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen bzw. Primärversorgungseinheiten, die einen Vertrag mit einem Krankenversicherungsträger haben, erhalten die Kosten für die Implementierung des e-Impfpasses ersetzt. Ersetzt werden die ausgewiesenen tatsächlichen Kosten, die für die Implementierung der für den elektronischen Impfpass/Impfregister notwendigen Software angefallen sind, gegen entsprechenden Nachweis durch die Österreichische Gesundheitskasse. Die ersetzbaren Kosten sind mit maximal EUR 1.300,--  begrenzt.

Für die Anschaffung des E-Impfpasses wird keine Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Bis zu den Anschaffungskosten von maximal EUR 1.300,--, bei gleichzeitigem Bezug der von der ÖGK ausbezahlten Förderung von maximal EUR 1.300,--, erwachsen daher keine Zusatzkosten (kostenneutral).

Für Wartungs- und Instandhaltungsleistungen in Zusammenhang mit dieser Software gelangt die echte Steuerbefreiung gem. § 28 Abs. 53 Z 3 UStG 1994 nicht zur Anwendung.

Da absehbar ist, dass der elektronische Impfpass in Zukunft auch auf andere Impfungen ausgerollt wird, empfehlen wir, die Inanspruchnahme dieser Kostenübernahme in Betracht zu ziehen. Zur umsatzsteuerlichen Behandlung dieser Förderung gibt es eine Information der Österreichischen Ärztekammer: