Valorisierung der BKNÄ-Empfehlungstarife 2025

Gültig ab 1.1.2025

Die BKNÄ-Empfehlungstarife wurden mit dem Verbraucherpreisindex mit Stichtag 1. Juli 2024 gegenüber 1. Juli 2023 valorisiert (d.s. 2,9 %). Dies betrifft folgende Leistungen

  • Empfehlungstarif für ärztliche Gespräche und Begutachtung gemäß § 7 Sterbeverfügungsgesetz
  • Empfehlungstarif für die ärztliche Tätigkeit iVm mit der Erstellung einer Patientenverfügung
  • Empfehlungstarife für die Nachtragung von Impfungen in den e-lmpfpass
  • Empfehlungstarif für Impfungen außerhalb von Aktionen
  • Empfehlungstarif für sonstige Arztauskünfte bzw. ärztliche Feststellungen
  • Empfehlungstarif für die Durchführung von Influenza-, RSV und C0VID-19-Testungen von Personen in den Ordinationen