Zur administrativen Erleichterung erfolgt die Abrechnung der Wegegebühren ab 1. Juli 2023 in elektronischer Form. Bei der Abrechnung der Wegegebühren ändert sich nichts, außer dass die Papierversion entfällt. Die Vorgehensweise bei Krankenbesuchen, die auf derselben Strecke liegen, wir in einem Rundschreiben genau definiert. Die Anzahl der Doppelkilometer ist nur bei jener Patient:innen mit der längsten Wegstrecke einzutragen. Das Rundschreiben haben die Vertragsärzt:innen bereits erhalten. Die Arztsoftwarehersteller sind über diese Änderung ebenfalls in Kenntnis gesetzt.
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